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VERORDNUNG "INVICTUS BOLOGNA A.S.D."

Kunst. 1) Diese Bestimmungen, erstellt vom Verwaltungsrat der "INVICTUS BOLOGNA A.S.D." und von der Hauptversammlung am genehmigt 24 März 2015, regelt die Durchführung der Aktivitäten, die die vorgenannten in Übereinstimmung mit Kunst ausführen. 3 der Satzung.

Kunst. 2) Der gemeinnützige Verein wurde gegründet, Ziel ist es, Amateursportaktivitäten und insbesondere die des Basketballs zu fördern und zu entwickeln.

Kunst. 3) Alle, die an den in diesem Punkt beschriebenen Aktivitäten interessiert sind, können dem Verein beitreten 2 sowie die in der Kunst angegebenen Aktivitäten. 3 der Satzung, durch Einreichung eines Antrags an den Verwaltungsrat, erstellt auf dem entsprechenden Formular, das per E-Mail an die Adresse angefordert werden kann info@invictusacademy.it.

Kunst. 4) Annahme des Antrags durch den Verwaltungsrat, führt, für den neuen Mitarbeiter, die Zahlung des Mitgliedsbeitrags, der vom 1. Januar bis zum 1. Januar gültig ist 31 Dezember.

Kunst. 5) Jede Ablehnung durch den Verwaltungsrat wird ausdrücklich begründet.

Kunst. 6) Die neue Mitgliedskarte wird mit der Mitgliedskarte und der Karte des Organs ausgestellt, dem der Verein angeschlossen ist, auch inklusive Unfallversicherung.

Kunst. 7) Die Gebühren für die Teilnahme an vom Verein organisierten Kursen werden jährlich vom Verwaltungsrat festgelegt.

Kunst. 8) Für den freien Zugang zu Kursen und anderen damit verbundenen Aktivitäten, Der Mitarbeiter muss:

- den Anteil bezahlt haben;

- das ärztliche Attest in Übereinstimmung mit dem Gesetz geliefert haben;

Kunst. 10) Der Verein haftet nicht für Schäden, die den Mitarbeitern durch Unfälle entstehen können, Unfälle, Krankheiten, die bei ihren Mitarbeitern auftreten. Im Falle eines Unfalls und eines Notfalls erhält der Mitarbeiter die erforderliche Pflege und wird von Ärzten und Physiotherapeuten unterstützt und behandelt. Darüber hinaus haftet der Verein nicht für Schäden, die durch Mitarbeiter an Dingen und / oder Personen verursacht werden, sowie für den Verlust von Dokumenten während geplanter Aktivitäten.

Kunst. 11) Der Verein lehnt jede Verantwortung für Schäden ab, Diebstahl oder Manipulation in den Umkleidekabinen, Turnhallen, Außenbereiche, Autos und Zimmer.

Kunst. 12) Durch den Beitritt erklären die Mitarbeiter, dass sie diese Bestimmungen kennen und einhalten, und verpflichten sich, den Verein und seine Mitverpflichteten von allen entlasteten und unversehrten Schäden zu befreien., sowohl direkt als auch indirekt, dass sie sowieso und von jedermann könnten, Menschen und Dinge, einschließlich Sportler, Ausbilder Mitglieder, Trainer, Betreuer, Öffentlichkeit, von der Verwendung der Systeme und des Zubehörs abgeleitet sind oder von dieser abhängen, Befreiung des Vereins selbst und seiner Mitverpflichteten von jeglichen Handlungen, Anspruch, Anfrage (sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich) das könnte sich jedoch und von jedermann in Bezug auf die Ausübung ihres Sports fördern. Der Verein garantiert sich jedoch gegen die Risiken, die sich aus der Verwaltung der Einrichtungen und der Ausübung sportlicher Aktivitäten ergeben, durch Festlegung einer geeigneten Haftpflichtversicherung. Der Mitarbeiter verzichtet auf eine Entschädigung für Schäden, die die garantierten Versicherungsobergrenzen überschreiten.

Kunst. 13) Der Mitarbeiter hat das Recht, über die wichtigsten Fakten zum Management informiert zu werden, die Entwicklung und Ausrichtung des Vereins. Zu diesem Zweck kann der Mitarbeiter Klarstellungen und Informationen anfordern, indem er eine Anfrage an den Präsidenten richtet.

Kunst. 14) Alle Mitarbeiter müssen die Regeln für eine gute Ausbildung einhalten, der nachgewiesenen Moral, Fairness in zwischenmenschlichen Beziehungen und darf die Mitarbeiter und Aktivitäten der anderen Mitarbeiter in keiner Weise stören.

Kunst. 15) Der Mitarbeiter ist verpflichtet, alle Regeln des Statuts und dieser Bestimmungen einzuhalten. Der Associate hat die Rechte, die ihm durch das Statut und diese Bestimmungen ab dem Zeitpunkt der Annahme seines Zulassungsantrags zugeschrieben werden..

Kunst. 16) Der Verwaltungsrat ist beauftragt, diese Vorschriften anzuwenden und jede Art von Maßnahme gegen Mitarbeiter zu erörtern, die diese Vorschriften nicht einhalten, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes und der Satzung.

Kunst. 17) Obwohl in dieser Verordnung nicht vorgesehen und erwähnt, gelten die Bestimmungen des Inhalts der Satzung, in Buch I des Bürgerlichen Gesetzbuchs und den in Buch V des Bürgerlichen Gesetzbuchs enthaltenen Regeln untergeordnet. Gerichtsstand für Kontroversen ist Bologna.

Kunst. 18) Diese Bestimmungen können von der Versammlung der Mitarbeiter geändert werden.

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